Keycount

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Präambel

Die keycount GmbH (nachfolgend „keycount GmbH“) stellt dem/der Nutzer:in (nachfolgend „Nutzer:in“) mit dem keycount-App eine kostenlose Banking Applikation (nachfolgend „keycount“ oder „keycount-App“) zur Verfügung, mit der der/die Nutzer:in spielend leicht seine Finanzen verwalten kann. Nach Massgabe der nachfolgenden Geschäftsbedingungen bietet keycount die unter Ziffer 3 aufgeführten Leistungen und insbesondere folgende Vorteile:

  • Übersicht aller Bankkonten in einer App,
  • Übersicht aller Krypto-Wallets und Exchanges in einer App,
  • Kategorisierung der Transaktionen und Analysen aller verbundenen Konten.
  • Möglichkeit Zahlungen der verschiedenen verbundenen Bankkonten auszulösen

Unsere Mission ist es, mit keycount einen persönlichen Finanzassistenten zur Verfügung zu stellen, der jedem/jeder Nutzer:in dabei hilft den Überblick über seine/ihre Finanzen zu behalten und dabei Zugriff auf Analysen zu all seinen/ihrer Konten hat. Die keycount app ermöglicht dir das Verbinden von über 1’500 verschiedenen Deutschen Banken sowie über 40 verschiedenen Krypto-Börsen und Wallets. Zusätzlich ermöglicht sie dem/der Nutzer:in Zahlungen von den verbundenen Konten auszulösen. So ermöglichen wir dir, den Überblick über all deine Finanzkonten und flüssigen Mittel an einem Ort sowie die Klassifizierung und somit einfachere Übersicht über deine Ausgaben. Dabei bauen wir das keycount-App so, dass wir es ohne Einschränkungen unserem besten Freund empfehlen können!

Die keycount GmbH legt dabei höchsten Wert auf Datensicherheit und Datenschutz und arbeitet nach deutschen Banksicherheits- und Datenschutzstandards. Mehr dazu steht in der Datenschutzerklärung, die hier einsehbar ist und der die Nutzer:innen zur uneingeschränkten Nutzung der keycount-App zustimmen müssen (vgl. Ziffern 4, 5, 6.1 und 9).

2. Allgemeines und Geltungsbereich

2.1 Die keycount GmbH erbringt gegenüber Nutzern:innen der Applikation keycount Leistungen nach Massgabe dieser Geschäftsbedingungen.

2.2 Die keycount GmbH ist eine Gesellschaft nach Schweizerrecht mit Sitz in der Schweiz.

2.3 Sofern die keycount GmbH die dem/der Nutzer:in angebotenen Leistungen gemeinsam mit Partnerunternehmen anbietet oder Leistungen von Partnerunternehmen vermittelt (vgl. Ziffer 4 und 5), gelten gegebenenfalls zusätzliche Bedingungen dieser Partnerunternehmen.

2.4 Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschliesslich. Etwaige entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Geschäftsbedingungen der/die Nutzer:in werden nur Vertragsbestandteil, soweit sie mit den vorliegenden Geschäftsbedingungen inhaltlich übereinstimmen oder von der keycount GmbH ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden. Dies gilt auch, wenn die in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen der/die Nutzer:in Leistungen vorbehaltlos erbringt.

3. Leistungen von keycount

Gegenstand der Leistungen von keycount sind

  • Erstmaliger und fortlaufender Abruf der Bankkontoinformationen zur Übersicht aller Bankkonten und der dazugehörigen Buchungen und Bestände
  • Erstmaliger und fortlaufender Abruf der Kryptokontoinformationen zur Übersicht der Kryptobörsen und Wallets des/der Benutzer:in und der dazugehörigen Buchungen und Bestände
  • Umfassende Transaktionsklassifizierung, Finanzanalysen und Prognosen auf Basis der Kontoinformationen
  • Bereitstellung eines Support für Kunden:innen zur Beantwortung von Fragen der Nutzer:innen
  • Möglichkeit über die Appikation Zahlungsinstruktionen betreffend der verbundenen Konti zu versenden und so Zahlungen auszulösen jeweils nach Massgabe dieser Geschäftsbedingungen sowie der gesonderten Datenschutzerklärung (vgl. Ziffern 1, 4, 5, 6.1, und 9).

4. Durchführung der Services

4.1 Bank Daten Aggregation & Finanzanalyse

Voraussetzung zur Nutzung der Leistungen des keycount-App ist die Analyse des Bankkontos des/der Nutzers:in (nachfolgend „Finanzanalyse“ genannt). Die Finanzanalyse erfolgt gemäss den folgenden Punkten:

4.1.1 Die notwendigen Daten für die Finanzanalyse vom Bankkonto (v.a. regelmässige Gutschriften, SEPA-Lastschriften sowie Daueraufträge) können über standardisierte Schnittstellen in der Finanzindustrie (nachfolgend „Bankenschnittstellen“) mittels XS2A-, FinTS- oder bankeigene Schnittstellen (z.B. dbAPI) abgerufen werden. Diese Schnittstellen sind gemäss der EU weiten PSD2 Regulation definiert und werden über die gleichen Sicherheitsmechanismen abgerufen wie der normale Online Banking Zugang.

4.1.2 Damit die Daten über diese Bankenschnittstellen abgerufen werden können, muss der/die Nutzer:in sich zunächst als Kontoinhaber mit seinen Login-Daten des Online-Bankings (z. B. Kontonummer und PIN) sowie zusätzlich einer starken Authentifizierung durch den/die Kunden:in (z. B. smsTAN) gegenüber der Bankenschnittstelle authentifizieren. Anschliessend werden, abhängig von der jeweiligen Bank, die Umsätze der letzten 90-365 Tage übermittelt.

4.1.3 keycount strukturiert und kategorisiert aus den übermittelten Umsatzdaten die relevanten Lastschriften, Gutschriften und Daueraufträge. Kategorisierung bedeutet, dass die Umsätze unterschiedlichen Ausgabenposten zugeordnet werden, wie z.B. Wohnen & Haushalt oder Mobilität.

4.1.4 Zusätzlich zu den Umsatzdaten bieten manche Bankenschnittstellen die Option an, dass die bei der Bank gespeicherten persönlichen Informationen (z. B. Vor- und Nachname, Postadresse und E-Mail-Adresse) an uns übertragen werden. Der/die Nutzer:in muss der Übermittlung dieser Daten ausdrücklich zustimmen.

4.1.5 Die Nutzung der keycount-App setzt voraus, dass der/die Nutzer:in vor der Authentifizierung mit seiner Mobil-Nummer die Geschäftsbedingungen bestätigt und der gesonderten Datenschutzerklärung zugestimmt hat.

4.2. Transaktionen Voraussetzung zur Nutzung der Leistungen der keycount-App ist die Verbindung des Bankkontos des/der Nutzers:in. Wenn der/die Nutzer:in die „Open Banking“-Dienstleistungen nutzt, um eine Zahlung von einem Konto aus einzuleiten, das der/die Nutzer:in bei einem anderen Anbieter führt, muss der/die Nutzer:in uns ebenfalls die Befugnis erteilen, diese Zahlung einzuleiten. Wir werden keine der sensiblen Zahlungsdaten speichern, die der/die Nutzer:in zur Verfügung stellt, um diese Befugnis zu erteilen. Wir werden davon ausgehen, dass der/die Nutzer:in uns die Zustimmung erteilt hat und uns dazu befugt hat, Zahlungen von diesen Konten aus einzuleiten, wenn der/die Nutzer:in sich in der keycount App für die Nutzung eines bestimmten Zahlungsdienstes entscheidet und nachdem der/die Nutzer:in alle erforderlichen und angeforderten Informationen eingegeben und in der keycount App übermittelt hat. Die Verbindung und Zahlungservices erfolgen gemäss den folgenden Punkten:

4.2.1 Die notwendigen Daten für die Zahlungsfunktion vom Bankkonto können über standardisierte Schnittstellen in der Finanzindustrie (nachfolgend „Bankenschnittstellen“) mittels XS2A-, FinTS- oder bankeigene Schnittstellen (z.B. dbAPI) gesendet werden. Diese Schnittstellen sind gemäss der EU weiten PSD2 Regulation definiert und werden über die gleichen Sicherheitsmechanismen gesendet wie der normale Online Banking Zugang.

4.2.2 Damit die Daten über diese Bankenschnittstellen gesendet werden können, muss der/die Nutzer:in sich zunächst als Kontoinhaber mit seinen Login-Daten des Online-Bankings (z. B. Kontonummer und PIN) sowie zusätzlich einer starken Authentifizierung durch den/die Kunden:in (z. B. smsTAN) gegenüber der Bankenschnittstelle authentifizieren. Anschliessend wird, abhängig von der jeweiligen Bank, die Zahlungsfunktionalität direkt freigeschaltet oder es wird nach Eingabe der Zahlung eine weitere Bestätigung verlangt.

4.2.3 keycount bietet hierbei Zugang zu einer Plattform, welche die direkte Eingabe und Ausführung von Zahlungen aller verbundenen Bankkonti ermöglicht (sofern die Bank diese Funktionalität anbietet und mit keycount verbunden ist).

4.2.4 Zahlungsausführung: Um Zahlungen zu versenden gibt es die Funktion «Transaktion», dies öffnet den Transaktionsbildschirm, in dem der/die Nutrzer:in folgendes auswählt: das Bankkonto, von dem die Transaktion eingeleitet werden soll, den Betrag, den Namen des/der Empfängers:in und den Zweck. Die Funktion «Scannen» öffnet die Kamera, der/die Nutzer:in kann zusätzlich auswählen, ob er/sie eine Rechnung, eine Kreditkarte oder einen Geldschein scannen möchte. Wenn der Vorgang fehlschlägt, wird der/die Nutzer:in zum Transaktionsbildschirm weitergeleitet, um die Details manuell einzugeben. Die Funktion «an Freund senden» öffnet den Transaktionsbildschirm und verwendet automatisch das von der empfangenden Person hinterlegte Standardkonto als Empfänger Konto. Ist die empfangende Person noch nicht auf der keycount App erhält diese eine Einladung zum Download der App.

4.2.5 Zahlungsempfang: Mit den Funktionen «mit Link transferieren» und «mit QR-Code transferieren» kreiert keycount einen einmaligen Link zu den Zahlungsdaten eines ausgewählten, verbundenen Kontos des/der Nutzers:in. Dieser kann versendet werden und von dem/der anderen Nutzer:in verwendet werden, um eine direkte Zahlung auszulösen. Über keycount-Links kann der/die Nutzer:in Zahlungen senden oder von anderen empfangen. Der keycount-Link oder QR-Code kann durch den/die Nutzer:in geteilt werden, so können keycount-Zahlungen überall und von beliebigen Personen, die über ein gültiges, an keycount angeschlossenes Bankkonto verfügen, empfangen werden. Sämtliche Personen, die diese keycount- oder Konto-Daten kennen, können eine keycount-Zahlung an den/die Nutzer:in senden. Absender:innen müssen eine Beschreibung hinzufügen und den Betrag eingeben, den sie überweisen möchten. Wenn sie diesen Prozess nicht abschliessen, wirst keine Zahlung ausgelöst.

4.2.6. Bei Peer-to-Peer-Zahlungen kann für das Auffinden des anderen «Peers» auch die Mobile-Nummer oder Social-Media-Nicknamen verwendet werden. Unter der Voraussetzung entsprechender Freigabe des Zugriffs durch den Kunden, kann die keycount App für solche Zahlungen auf die bestehenden Kontakte auf Social-Media oder im Smartphone des/der Zahlenden zugreifen.

4.2.7 Die Nutzung der Zahlungsfunktionen des keycount-App setzt voraus, dass der/die Nutzer:in vor der ersten Zahlungsauslösung die Geschäftsbedingungen bestätigt und der gesonderten Datenschutzerklärung zugestimmt hat.

4.3 Krypto Daten Aggregation Voraussetzung zur Nutzung der Leistungen des keycount-App ist auch die Analyse der Kryptokonten und Wallets des/der Nutzers:in (nachfolgend „Kryptoanalyse“ genannt). Die Kryptoanalyse erfolgt gemäss den folgenden Punkten:

4.3.1 Die notwendigen Daten für die Kryptoanalyse (v.a. Krypto-transaktionen, Wechselkurse, Kontostände sowie Kontoinformationen) können über Schnittstellen (nachfolgend „Kryptoschnittstellen“) abgerufen werden.

4.3.2 Damit die Daten über diese Kryptoschnittstellen abgerufen werden können, muss der/die Nutzer:in sich zunächst als Konto-/Walletinhaber mit seinen Login-Daten der entsprechenden Börse oder Wallets (z. B. E-Mail Adresse und Passwort) sowie zusätzlich einer starken Authentifizierung durch den/die Kunden:in (z. B. smsTAN oder SecureID TAN) gegenüber der Kryptoschnittstelle authentifizieren. Anschliessend werden, abhängig vom jeweiligen Anbieter, die Daten der letzten 90-365 Tage übermittelt.

4.3.3 Zusätzlich zu den Umsatz-/ und Transaktionsdaten bieten manche Kryptoschnittstellen die Option an, dass die bei der Börse oder beim Wallet gespeicherten persönlichen Informationen (z. B. Vor- und Nachname, Postadresse und E-Mail-Adresse) an uns übertragen werden. Der/die Nutzer:in muss der Übermittlung dieser Daten ausdrücklich zustimmen.

4.3.5 Die Nutzung des keycount-App setzt voraus, dass der/die Nutzer:in vor der Authentifizierung mit seinem Kryptokonto/wallet die Geschäftsbedingungen bestätigt und der gesonderten Datenschutzerklärung zugestimmt hat.

4.4 Nutzung des In-App Support Zur Meldung verschiedener Probleme sowie genereller Support Anfragen gibt es die Möglichkeit im keycount app direkt Support Anfragen zu stellen. Die Stellung von Support Anfragen erfolgt gemäss den folgenden Punkten:

4.4.1 Der/Die User/in kann im keycount app die direkte in-app Funktion benutzen um eine Support Anfrage einzureichen. Dafür muss er/sie seine/ihre E-Mail Adresse hinterlassen sowie eine Beschreibung des Problems.

4.4.2 Die Nutzung der in-app Support Funktion des keycount-App setzt voraus, dass der/die Nutzer:in ausdrücklich die Geschäftsbedingungen bestätigt und der gesonderten Datenschutzerklärung zugestimmt hat.

5. Zugang und Verfügbarkeit

5.1 Voraussetzung für die Nutzung des keycount-App ist die Geschäftsfähigkeit des/der Nutzers:in.

5.2 Bei der Installation (Download) der keycount-App auf dem Smartphone wird der/die Nutzer:in aufgefordert, die Mobile-Nummer des Smartphones einzugeben. Diese wird aus Sicherheitsgründen verifiziert. Bei einem Wechsel oder einer Deaktivierung der Mobile-Nummer muss der/die Nutzer:in der keycount GmbH entweder die neue Mobile-Nummer oder die Deaktivierung der keycount-App umgehend bekanntgeben.

5.3. Die Erbringung der Leistungen kann ganz oder teilweise durch einen Erfüllungsgehilfen erfolgen. Diesfalls wird der Nutzer beim Bezug der Leistung auf die Geschäftsbedingungen und die Datenschutzerklärung des Erfüllungsgehilfen aufmerksam gemacht und muss diese vor der Leistungserbringung akzeptieren. Insbesondere arbeitet die keycount GmbH mit den folgenden Erfüllungsgehilfen zusammen:

  • Tink Deutschland GmbH: Ein lizenzierter Payment Initiation Service Provider (PISP) und Account Information Service Provider (AISP) unter Aufsicht der deutschen Finanzaufsichtsbehörde (BaFin), Tink Deutschland GmbH Gottfried-Keller-Str. 33 81245 München, welcher die Aggregation der Bankkontodaten und Initiierung von Transaktionen übernimmt sowie die Kategorisierung der Transaktionsdaten durchführt.

  • Vezgo Crypto API: Eine Applikation zur Bereitstellung einer API für den Zugriff auf alle Crypto Guthaben, Token und Handelsverläufe für Privatkunden von Wealthica Financial Technology (“Welthica”), Inc. 1100 René-Lévesque Blvd W 25th floor, Montreal, Kanada, welche die Aggregation der Daten im Kryptobereich durchführt.

5.4 Die Erbringung der Leistungen von keycount kann zudem die Authentifizierung des/der Nutzers:in gegenüber dem Erfüllungsgehilfen oder der Bankenschnittstelle voraussetzen. Hierfür muss der/die Nutzer:in seine Authentifizierungsdaten kennen (vgl. Ziffer 4).

5.5 Die keycount GmbH ist berechtigt, die Leistungen des keycount-App nach Massgabe von Ziffer 13.2 der Geschäftsbedingungen umzustellen oder zu ändern.

5.6 Die keycount GmbH ist bemüht, das keycount-App ohne Unterbrechungen zur Verfügung zu stellen. Allerdings kann keine Haftung für eine vorrübergehende Nichtverfügbarkeit des keycount-App übernommen werden. Die keycounr GmbH kann die Verfügbarkeit zeitweilig beschränken, wenn dies im Hinblick auf Kapazitätsgrenzen, die Sicherheit oder Integrität der Server oder zur Durchführung technischer Wartungs- oder Instandsetzungsmassnahmen erforderlich ist und dies der ordnungsgemässen oder verbesserten Erbringung der Leistungen dient (Wartungsarbeiten). Die keycount GmbH berücksichtigt in diesen Fällen die berechtigten Interessen der/die Nutzer:in, z. B. durch Vorabinformationen. Die Haftung von der keycount GmbH wegen Verschulden nach Ziffer 11 bleibt unberührt.

6. Vertragsabschluss

6.1 Durch die Annahme der vorliegenden Geschäftsbedingungen bei der Registrierung auf dem keycount-App gibt der/die Nutzer:in ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags über die Verarbeitung seiner Daten sowie die Erbringung der Leistungen der keycount-App nach Massgabe dieser Geschäftsbedingungen und der gesonderten Datenschutzerklärung (vgl. Ziffern 1, 4 und 9) durch die keycount GmbH ab.

6.2 Die keycount GmbH speichert keine Vertragstexte oder hält diese dauerhaft für den/die Nutzer:in zum Abruf bereit.

7. Mitwirkungsleistungen und sonstige Pflichten der/die Nutzer:in

7.1 Der/Die Nutzer:in ist zur angemessenen Mitwirkung bei der Nutzung der Leistungen der keycount-App verpflichtet.

7.2 Insbesondere authentifiziert sich der/die Nutzer:in mit seinen Login-Daten des Online-Bankings (z.B. Kontonummer und PIN) gegenüber der Bankenschnittstelle und allfälligen Erfüllungsgehilfen, welche die Leistung erbringen.

7.3 Der/die Nutzer:in hinterlegt kein Konto einer Drittperson ohne ausdrückliche Erlaubnis dieser Person in der keycount-App.

7.4 Der/die Nutzer:in umgeht keine Sicherheitsfunktionen der keycount-App und unterlässt auch dies zu versuchen.

7.5 Der/die Nutzer:in hat für die Geheimhaltung und Sicherheit seiner Zugangsdaten zur keycount-App sowie der darüber genutzten Leistungen zu sorgen. Er muss seine Zugangsdaten geheim halten, darf diese nicht weitergeben, keine Kenntnisnahme durch Dritte dulden oder ermöglichen und die notwendigen Massnahmen zur Gewährleistung der Vertraulichkeit seiner Zugangsdaten ergreifen, z.B. in dem er ein sicheres Passwort, mit ausreichend Zeichen und Kombinationen von Zahlen, Buchstaben und Sonderzeichen verwendet und sein Passwort regelmässig ändert. Sein Mobiltelefon muss er sicher vor dem Zugriff Dritter verwahren.

7.6 Stellt der/die Nutzer:in den Verlust oder den Diebstahl die missbräuchliche Verwendung oder die sonstige nicht autorisierte Nutzung seiner Zugangsdaten fest, muss er die keycount GmbH unverzüglich darüber informieren. Jeden Diebstahl oder Missbrauch ist unverzüglich bei der Polizei zur Anzeige zu bringen. Hat der Nutzer den Verdacht, dass eine andere Person unberechtigt den Besitz an oder die Kenntnis von seinen Zugangsdaten erlangt hat oder seine Zugangsdaten verwendet, musst er die keycount GmbH ebenfalls unverzüglich hierüber unterrichten.

7.7 Weicht die Nutzung der keycount-App erheblich vom üblichen Gebrauch ab oder bestehen Anzeichen eines rechts- oder vertragswidrigen Verhaltens, kann die keycount GmbH den/die Nutzer:in zur rechts- und vertragskonformen Benutzung anhalten, die Leistungserbringung ohne Vorankündigung entschädigungslos ändern, einschränken oder einstellen, den Vertrag frist- und entschädigungslos auflösen und gegebenenfalls Schadenersatz sowie die Freistellung von Ansprüchen Dritter verlangen. Dasselbe gilt im Falle von unzutreffenden oder unvollständigen Angaben des Kunden bei Vertragsabschluss.

7.8 Verstösst der/die Nutzer:in gegen seine Pflichten aus diesen Geschäftsbedingungen, oder Geschäftsbedingungen von Erfüllungsgehilfen (vgl. Ziff. 5.3) ist die keycount GmbH berechtigt, die betroffenen Leistungen der keycount-App abzubrechen oder den gewünschten Service nicht durchzuführen.

8. In-App-Käufe

8.1 Die keycount GmbH bietet den Nutzern:innen die Basisfunktionen der keycount-App kostenfrei an.

8.2 Zusätzlich zu den kostenlosen Basisfunktionen kann der/die Nutzer:in auf Wunsch kostenpflichtige Leistungen erwerben (insbesondere „Premium-Funktionen“). Der/die Nutzer:in wird vor Abschluss eines kostenpflichtigen Vertragsverhältnisses über den Inhalt der jeweiligen kostenpflichtigen Leistung, die Preise und die Zahlungsbedingungen informiert. Mit Betätigen des Buttons, der mit „zahlungspflichtig bestellen“ oder mit einer entsprechenden eindeutigen Formulierung beschriftet ist, erklärt der/die Nutzer:in, einen Vertrag über die von ihm gewählten kostenpflichtigen Leistungen abschliessen zu wollen. Die keycount GmbH behält sich das Recht vor diese Preise zu unbestimmten Zeitpunkten für Neuabschlüsse zu ändern. Im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen behält sich die keycount GmbH vor, zu Beginn einer neuen Abonnementsperiode Preiserhöhungen nach Massgabe der Ziffer 13.2 durchzuführen, worauf der/die Nutzer:in entsprechend hingewiesen und ihm das Recht eingeräumt wird, der Verlängerung zu dem neuen Preis zu widersprechen. Im Fall des Widerspruchs kann der/die Nutzer:in die kostenpflichtigen Leistungen nicht weiter nutzen.

8.3 Im Rahmen der Buchung von Premium-Funktionen für eine bestimmte Laufzeit, schließt der/die Nutzer:in ein Abonnement ab, das sich je nach gewähltem Zeitraum automatisch verlängert, jedoch nicht mehr als ein Jahr, sofern es der/die Nutzer:in nicht in der festgelegten Frist von 24 Stunden zum Ablauf des jeweiligen Zeitabschnittes kündigt.

8.4 Es gelten die Inhalte, Funktionen und Voraussetzungen der kostenpflichtigen Leistungen zum Zeitpunkt der Bestellung, wie sie in der keycount-App dargestellt wurden.

8.5 Alle genannten Preise sind Endpreise und enthalten die jeweils gültige Mehrwertsteuer.

8.6 Widerrufsrecht

8.6.1 Als Verbraucher steht dem/der Nutzer:in bei Inanspruchnahme kostenpflichtiger Leistungen (nachfolgend jeweils „Vertrag“ genannt) ein Widerrufsrecht gemäß den folgenden Bestimmungen zu:

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Der Widerruf ist zu richten an: keycount GmbH Rauchackerstrasse 37 8102 Oberengstringen Schweiz

E-Mail: company@key-count.com

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren. Sie sind zur Zahlung von Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Dienstleistung verpflichtet, wenn Sie vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung auf diese Rechtsfolge hingewiesen worden und ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir vor dem Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Gegenleistung beginnen. Besteht eine Verpflichtung zur Zahlung von Wertersatz, kann dies dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf dennoch erfüllen müssen. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang. Durch den Widerruf wird unter Umständen Ihr Leistungsumfang, wie z.B. der Zugang zu kostenpflichtigen Leistungen, beschränkt.

Zustimmung zur Durchführung der Vertragsleistungen vor Ablauf der Widerrufsfrist

Der/Die Nutzer:in erklärt sich damit einverstanden, dass die keycount GmbH bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Vertragsleistungen beginnt. Im Falle eines Widerrufs ist der/die Nutzer:in verpflichtet, Wertersatz für die empfangenen Leistungen nach den gesetzlichen Vorschriften zu leisten.

Ende der Widerrufsbelehrung

8.6.2 Wenn die keycount GmbH dem/der Nutzer:in gegenüber bestimmte kostenpflichtige Leistungen unmittelbar nach Bestellung vollständig erbringt, erlischt das Widerrufsrecht, wenn der/die Nutzer:in die keycount GmbH dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch die keycount GmbH verliert. Das Widerrufsrecht des/der Nutzers:in erlischt bei einem Vertrag über die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen digitalen Inhalten auch dann, wenn die keycount GmbH mit der Ausführung des Vertrags begonnen hat, nachdem der/die Nutzer:in ausdrücklich zugestimmt hat, dass die keycount GmbH mit der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und er seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er durch seine Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrags sein Widerrufsrecht verliert. Auf diese Punkte wird der/die Nutzer:in bei den entsprechenden Leistungen gesondert hingewiesen.

9. Datenschutz

9.1 Die keycount GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des/der Nutzers:in ausschliesslich zu dem Zweck die Leistungen der keycount-App zu erbringen oder die Leistung zu verbessern. Ebenfalls kann die keycount GmbH diese Daten zur Erbringung der Leistung durch Erfüllungsgehilfen an diese oder zur Verbesserung der Leistungen an Drittanbieter zur Bearbeitung übermitteln. Eine darüber hinausgehende Verwendung von Daten der Nutzern:innen durch die keycount GmbH erfolgt nicht. Um die keycount-App uneingeschränkt nutzen zu können, ist deine Zustimmung zur Verwendung deiner Daten erforderlich (vgl. Ziffern 4 und 6.1).

9.2 Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die gesonderte Datenschutzerklärung verwiesen, die auf der Webseite von keycount und in der keycount-App hinterlegt ist und dort jederzeit abgerufen werden kann.

9.3 Die Datenschutzerklärung enthält auch ausdrücklich das Recht des/der Nutzers:in, die Zustimmung jederzeit ganz oder teilweise zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmässigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Im Fall des vollständigen oder teilweisen Widerrufs ist es allerdings möglich, dass der/die Nutzer:in die keycount-App nicht oder nicht vollständig weiter nutzen kann.

9.4 Bei Nutzung von Leistungen in Kooperation mit unseren Partnerunternehmen (Erfüllungsgehilfen) (vgl. Ziffer 4 und 5) können zudem weitere oder besondere Datenschutzbestimmungen gelten (vgl. Ziffer 5.3), wofür ebenfalls die Zustimmung des/der Nutzers:in erforderlich sein kann.

10. Ergänzender Haftungsausschluss für Finanzanalysen

9.1 Die bereitgestellten Leistungen basieren auf Umsatzdaten der Vergangenheit und versuchen erkennbare Muster auf die Zukunft zu übertragen. Dabei können jedoch Änderungen oder Ereignisse auftreten, die ausserhalb unseres Einflussbereiches liegen. Daher weist die keycount GmbH darauf hin, dass keine Garantie für die Richtigkeit der Analysen übernommen werden kann.

11. Haftung

11.1 Ansprüche des/der Nutzers:in auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des/der Nutzers:in gegenüber der keycount GmbH aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von der keycount GmbH, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Dies gilt auch für mittelbare Folgeschäden wie insbesondere entgangenen Gewinn. Die keycount GmbH ersetzt Sach- und Vermögensschäden je Schadenereignis bis höchstens EUR 5’000.-.

11.2 Wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sind solche Pflichten, die der keycount GmbH nach Inhalt und Zweck dieses Vertrages und seiner Ergänzungen gerade zu erbringen hat, deren Erfüllung die ordnungsgemässe Durchführung dieses Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der/die Nutzer:in regelmässig vertraut und vertrauen darf. Zu den vertragswesentlichen Pflichten dieses Vertrages gehören insbesondere, jedoch nicht ausschliesslich, die unter Ziffer 3 aufgeführten Leistungen. Nicht zu den vertragswesentlichen Pflichten dieses Vertrages gehört die technische ununterbrochene Verfügbarkeit der keycount-App.

11.3 Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet die keycount GmbH nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des/der Nutzers:in aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

11.4 Die Einschränkungen aus den Ziffern 11.1, 11.2 und 11.3 der Geschäftsbedingungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der keycount GmbH, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

11.5 Die sich aus den Ziffern 11.1, 11.2, 11.3 und 11.4 der Geschäftsbedingungen ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit die keycount GmbH den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. Das gleiche gilt, soweit die keycount GmbH und der/die Nutzer:in eine Beschaffenheitsvereinbarung getroffen haben.

11.6 Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben von den Vorschriften in dieser Ziffer 11 der Geschäftsbedingungen unberührt.

11.7 Für den Verlust von Daten und Programmen und deren Wiederherstellung haftet die keycount GmbH in dem aus dieser Ziffer 11 ersichtlichen Rahmen und auch nur insoweit, als dieser Verlust nicht durch angemessene Vorsorgemassnahmen, insbesondere die tägliche Anfertigung von Sicherheitskopien aller Daten und Programme, vermeidbar gewesen wäre.

11.8 Der/Die Nutzer:in ist verpflichtet, etwaige Schäden im Sinne vorstehender Haftungsregelungen unverzüglich gegenüber der keycount GmbH schriftlich anzuzeigen oder von der keycount GmbH aufnehmen zu lassen, so dass die keycount GmbH möglichst frühzeitig informiert ist und eventuell gemeinsam mit dem/der Nutzer:in noch Schadensminderung betreiben kann.

12. Kündigung

12.1 Die keycount GmbH kann zudem die gesamte Geschäftsverbindung oder einzelne Geschäftsbeziehungen, für die weder eine Laufzeit noch eine abweichende Kündigungsregelung vereinbart ist, jederzeit unter Einhaltung einer angemessenen Kündigungsfrist kündigen. Bei der Bemessung der Kündigungsfrist wird die keycount GmbH auf die berechtigten Belange des/der Nutzers:in Rücksicht nehmen.

12.2 Eine fristlose Kündigung der gesamten Geschäftsverbindung oder einzelner Geschäftsbeziehungen ist zulässig, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der der keycount GmbH deren Fortsetzung auch unter Berücksichtigung der berechtigten Belange des/der Nutzers:in unzumutbar werden lässt. Ein wichtiger Grund kann insbesondere dann vorliegen, wenn sich die gesetzlichen oder regulatorischen Anforderungen für die Erbringung oder in Zusammenhang mit den Leistungen des keycount-App ändern. Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer vertraglichen Pflicht, ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten angemessenen Frist oder erfolglosen Abmahnung zulässig, es sei denn, dies ist wegen der Besonderheiten des Einzelfalls (§ 323 Absätze 2 und 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches) entbehrlich.

12.3 Vorbehaltlich einer gesonderten Vereinbarung ist der/die Nutzer:in berechtigt, sich jederzeit ohne Einhaltung einer Frist von der gesamten Geschäftsverbindung mit der keycount GmbH zu lösen. Hierfür kann der/die Nutzer:in innerhalb der keycount-App sein Benutzerkonto unwiderruflich löschen.

13. Sonstiges

13.1 Anwendbares Recht

13.1.1 Diese Geschäftsbedingungen und alle unter Einbeziehung dieser Geschäftsbedingungen zwischen der keycount GmbH und dem/der Nutzer:in geschlossenen Verträge und vertraglichen Rechte und Pflichten unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf.

13.1.2 Alle ausservertraglichen Rechte und Pflichten, die sich aus oder in Verbindung mit diesen Geschäftsbedingungen ergeben, unterliegen ebenfalls den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland und sind nach diesen auszulegen.

13.1.3 Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbes. des Staates, in dem der/die Nutzer:in als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

13.1.4 Sofern es sich bei dem/der Nutzer:in um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem/der Nutzer:in und der keycount GmbH der Sitz von keycount GmbH.

13.2 Änderungen der Geschäftsbedingungen

13.2.1 Die keycount GmbH behält sich vor, diese Geschäftsbedingungen und etwaige Sonderbedingungen jederzeit zu ändern. Änderungen werden den Nutzern:innen vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform oder über einen elektronischen Kommunikationsweg angeboten. Jede:r Nutzer:in hat das Recht, den Änderungen vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens entweder zuzustimmen oder sie abzulehnen. Die Zustimmung des/der Nutzers:in gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn die keycount GmbH in ihrem Angebot besonders hinweisen.

13.2.2 Werden dem/der Nutzer:in Änderungen von Bedingungen zu Zahlungsdiensten (z.B. Überweisungsbedingungen) angeboten, kann er den von der Änderung betroffenen Zahlungsdiensterahmenvertrag vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen auch fristlos und kostenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird ihn die keycount GmbH in ihrem Angebot besonders hinweisen.

13.2.3 Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam. Stand: Januar 2023